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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Nicht angekündigte Modernisierung...
Hallo.
Das 8. Parteienhaus, in dem meine Frau und ich seit 8 Jahren wohnen, wurde im Dez. 2010 verkauft. Anfang Januar bemerkten wir Handwerker, die in den unteren Wohnungen arbeiten durchführten. Einige Tage danach, am 10.01. wollten diese in unserer Wohnung Löcher bohren. Ich rief darauf hin die neue Verwaltungsfirma an. Man erklärte mir, das unsere Nachtspeicheröfen gegen eine Gas-Zentralheizung ausgetauscht würden und ich den Handwerkern doch bitte den Zutritt zu unserer Wohnung gestatten soll. Ich habe um eine schriftliche Mitteilung gebeten, den Arbeitern aber (Dummerweise) schon mal den Zugang gestattet. Als wenn der fast Tägliche Lärm, Löcher in unseren Wohnungswänden-/Böden, die nun weiter im Raum stehenden Alten Öfen und die hässlichen Aufputz Rohre, nicht schlimm genug wären, liegt am Haus bis Heute noch nicht mal ein Gasanschluss. Am 08.02. bekam ich nun endlich ein Schreiben, in dem steht, das die arbeiten der Heizungsanlage ende Feb. fertig gestellt sein sollen. Aber es weitere Arbeiten im Treppenhaus, Keller und der Fassade geben wir, die voraussichtlich bis Mai andauern werden. Ist nun die einzige Möglichkeit die Wohnung schnellstmöglich zu kündigen diese? Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Wenn ja, ab wann gilt dies dann für uns? Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, auf Grund der nicht Einhaltung der 3 monatigen vorherigen Ankündigung? Gruß Vadrex p.s.: Ui, doch ein bisschen viel Text geworden |
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#2
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AW: Nicht angekündigte Modernisierung...
Auch wenn Ihr Vermieter die Ankündigungsfrist nicht eingehalten hat, sehe ich keinen Grund für eine Kundigungsfrist unter 3 Monaten. Was ich aber sehe, ist eine kräftige Mietminderung bis zu Ihrem Auszug, denn solche Bauarbeiten muss kein Mieter ohne Minderung der Miete ertragen.
Da aber ein Forum nicht einen Anwalt oder einen Mieterverein ersetzen kann, sollten Sie unbedingt einen dieser Experten in Anspruch nehmen. Eine weitere Möglichkeit wäre, einen Anwalt hier im Forum um Rat zu fragen: http://www.mietrecht-einfach.de/miet...ng-online.html |
#3
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AW: Nicht angekündigte Modernisierung...
In unserem Fall sollte aber doch wenigstens §554 Abs. 3 greifen, oder gilt
dies nicht wenn die Modernisierung nicht mit einer Mieterhöhung im Zusammenhang steht? (3) Bei Maßnahmen nach Absatz 2 Satz 1 hat der Vermieter dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme deren Art sowie voraussichtlichen Umfang und Beginn, voraussichtliche Dauer und die zu erwartende Mieterhöhung in Textform mitzuteilen. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Mitteilung folgt, außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Diese Vorschriften gelten nicht bei Maßnahmen, die nur mit einer unerheblichen Einwirkung auf die vermieteten Räume verbunden sind und nur zu einer unerheblichen Mieterhöhung führen. Die erste Schriftliche Ankündigung habe ich zwar erst am 08.02. erhalten, damit sollte ich aber doch in der Lage sein zum 30.04. zu Kündigen. Das würde die Sache wenigstens um einen Monat verkürzen. |
#4
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AW: Nicht angekündigte Modernisierung...
Hallo,
Ihrem Thementitel ist zu entnehmen, dass keine Modernisierung angekündigt wurde. In Ihrem ersten Beitrag schrieben Sie lediglich, dass Sie ein Informations-Schreiben erhalten haben. Wenn Sie tatsächlich am 08.02. eine Ankündigung der Modernisierung erhalten haben, dann haben Sie auch ein Recht auf Sonderkündigung! Bitte informieren Sie sich hier weiter: Informationen und Vordruck für eine Sonderkündigung wegen Ankündigung der Modernisierung Dort finden Sie weiterführende Links zu Informationen (Punkt 1) und einen Vordruck zur Sonderkündigung. Diese könnte dann zum 30.04.2011 erfolgen. Der Sachverhalt ist für mich jedoch nicht abschließend zu beurteilen! In Sachen Mietminderung empfehle ich Ihnen sich ein kostenloses Angebot von einem Mietrecht Anwalt online einzufordern. Dies können Sie hier tun: Kostenloses Angebot für eine günstige Mietrecht Rechtsberatung online anfordern Mietrecht Einfach
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