Ebenso gäbe es ja auch die Möglichkeit der fristgerechten Kündigung innerhalb von 3 Monaten und der Suche eines Nachmieters auf eigene Faust, wenn dies der Vermieter zuläßt.
Problem: Hier solltest du auch keine Mängel verschweigen und somit wird das Finden eines Nachmieters natürlich erschwert.
Diesbezüglich verweise ich noch einmal auf die vorherige Antwort und würde dir empfehlen, wenn der Vermieter keinen sachkundigen Sanitärdienst bestellt, dich an einen Fachanwalt für Mietrecht zu wenden oder einen Mieterverein.
Hier solltest du genau deine Beweggründe schildern. Ich denke, dass wenn du deinen "Anspruch" auf erholsame Nachtruhe verlierst, da ggf. mit den richtigen Argumenten eine fristlose Kündigung aussprechen dürftest.
Da sagt dir ein Fachmann aber Genaueres!
Lieben Gruß und halt uns mal auf dem Laufenden, wie es bei dir weitergegangen ist.
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