Hallo,
die Ruhezeiten (von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sollten auf jeden Fall eingehalten werden und diese sollten Sie durchsetzen. Des Weiteren haben Sie mit Sicherheit auch die Möglichkeit der rückwirkenden Mietminderung, da der Mangel dem Vermieter ja lange bekannt ist.
Wenn Sie das ganze Thema wirklich über die Maßen hinaus belastet, dann empfehle ich Ihnen ebenso die Inanspruchnahme einer Onlineberatung für Mietrecht. Diese bieten wir hier auf unserem Mietrecht Portal mit an und Sie können sich kostenlos ein Angebot für eine Onlineberatung einfordern. Hier können Sie gerne mehr zu dem Thema lesen:
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