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Alt 16.02.2011, 21:22
bibu bibu ist offline
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Registriert seit: 16.02.2011
Beiträge: 2
Standard Maklerlügen - Maklerprovision anfechten

Hallo,

folgendes Problem möchte ich euch gerne schildern, vielleicht hat ja jemand das Gleiche erfahren oder kennt sich mit der "Rechtslage" aus!!

Wir haben uns mit einem Makler eine Wohnung im EG angeschaut, dieser war bis zur endgültigen Vertragsunterzeichnung auch unser einziger Ansprechpartner.

Wir wollten die Wohnung haben aber ein paar Sachen waren uns sehr wichtig, die unbedingt erfüllt sein sollten. Einer dieser Punkte davon war, dass der Fahrstuhl nicht in unseren NK mit enthalten ist. Da wir weder Keller noch Dachraum haben und die Wohnung im EG liegt, wollten wir für nichts zahlen, was wir nicht auch hätten nutzen dürfen.
Der Makler sagte sofort, dass das NATÜRLICH nicht der Fall wäre, da wie gesagt, wir keinen nutzen vom Fahrstuhl haben, außerdem wäre dieser nur mit einem Sonderschlüssel zu bedienen und diesen würden wir nicht bekommen.
Da alle Punkte für uns zufriedenstellend beantwortet wurden haben wie uns für die Wohnung entschieden.

Nun haben wir von den Vormietern erfahren, dass sie den Fahrstuhl auch in den NK hatten. Wir haben dann die Hausverwaltung angerufen, die ja nun nach Vertragsabschluss bekannt war und diese hat das bestätigt.

Wir sind total gefrustet, da wir die Wohnung wirklich nicht genommen hätten, wenn wir das gewusst hätten! Wir haben den Makler Provision gezahlt, dabei hat sich dieser die Provision erlogen!

Wir müssen für April doppelte Miete bezahlen, mussten im Februar die Makler-Provision zahlen und haben jetzt schon vor zu hohen NK-Nachzahlungen angst!

Können wir hier irgendetwas machen? Außerordentliche Kündigung wegen arglistischer Täuschung? Oder die Provision zurück verlangen?

Wir fühlen uns wirklich betrogen, ich hoffe jemand hat einen Rat!

liebe grüße
bibu



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