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Alt 11.02.2009, 17:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Heike,

also als Vermieter oder auch Vermieterin hat man es immer schwer im Recht. Man gibt sein Eigentum raus und muss hoffen, dass es pfleglich behandelt wird.

Zu dem Sachverhalt:
Ich nehme mal an, dass in der Wohnung vorher keine Küche installiert war. Wenn ich mich irre korrigiere mich bitte.

Natürlich ist es die Pflicht des Vermieters die Wohnung in einem gebrauchsfähigem und vertragsgemäßen Zustand zu halten. Sollte der Mieter nun auf eigene Faust eine Küche installieren, bin ich der Meinung, dass er auch für die zusätzlichen Kosten, die der Einbau mit sich bringt, aufkommen muss.

Darüberhinaus hat ein Mieter die Pflicht Mängel, Instandsetzungen oder defekte Gegenstände dem Vermieter zu melden, damit dieser für Abhilfe sorgt. Auch dies ist nicht passiert.

Sollte ein Mieter auf eigene Faust agieren, so kann es passieren, dass er auch die Kosten zu tragen hat.

Auf der anderen Seite ist es natürlich eine Frage des Mietverhältnisses. Will man den Frieden wahren und deckt die Miete diese Rechnung mehr als ab? Dann übernimmt man Sie als Vermieter. Aber nicht ohne den Mieter darauf hinzuweisen, dass er verpflichtet ist, den Vermieter zu informieren, damit dieser eine Installationsfirma beauftragt.

Fazit: Ich bin der Meinung, wenn der Mieter alles auf eigene Faust engagiert hat, um seine eigene Küche zu installieren, dann ist er auch für die Kosten verantwortlich die daraus resultieren. Jedoch sollte man sich bei einem Streitwert von 170,- Euro vielleicht auch überlegen einmal in den sauren Apfel zu beissen und den Mieter darauf hinweisen, dass es mit so einem Verhalten in Zukunft nicht geht!


Ich hoffe ich war eine kleine Hilfe und wenn noch Fragen bestehen, können diese natürlich gerne gestellt werden.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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