AW: Gartenpflege. Pflichten und Rechte
Nein das erwarte ich nicht.
Meine Frage war, ob der Garten in seinem Ursprungszustand erhalten sein muss, oder ob man ihn, wenn der Ursprungszustand schon unterirdisch war, auf einem Mittelmaß "aufpeppen" muss.
Als Beispiel halt der Moos-Rasen. Der Garten war bei Einzug viele Jahre nicht gepflegt worden und hat wegen den Umständen im Garten eigentlich fast nur Moos. Muss ich also schweres Gerät rankarren und einen englischen Rasen anlegen (um es mal übertrieben zu sagen) Oder muss ich mich nur den Zustand des Mooses erhalten?
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