Ohne eine wortwörtliche Wiedergabe der Kündigungsklausel können Sie leider keine Antwort erwarten.
Sie sollten auch
prüfen, ob diese Frist zur Kündigung individuell zwischen Ihren Eltern und dem Vermieter ausgehandelt wurde, oder ob es eine formularmäßige in einem Standardmietvertrag ist.
Ein wenig Vorwissen können Sie sich in diesem Lexikon anlesen.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...talog_neu2.htm