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Alt 08.03.2011, 05:49
2009
Gast
 
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Standard AW: Brauche schnelle Hilfe, bin am verzweifeln

Den Kontakt zum Vermieter haben Sie schon aufgenommen, dass ist gut so.

Ich kann nur empfehlen, dass Sie sich die § 535, 536 und 536a BGB anschauen. Hieraus ergibt sich möglicherweise eine Mietminderung und/oder eine Schadensersatzforderung.

Sie melden dem Vermieter den/die Mängel und bestimmen die Höhe der Mietminderung Prozentual zum Wohnwert. Vorerst sollten Sie im Netz nach "Mietminderungstabellen" suchen. Dort gibt es Beispielurteile über die Höhe der Minderung.

Gehen wir mal davon aus, dass bei Ihnen eine Mietminderung von 30% festgestellt wird.
Dann könnten Sie als Mieter vom Tage der Meldung an den Vermieter bis zur Behebung des Mangels, die Mietzahlungen direkt um 30% mindern. Dieses Geld würde Ihnen gehören.

Eine weitere Möglichkeit bietet das Gesetz, die Mängel nach Fristsetzung an den Vermieter selbst zu beheben und die Kosten mit der Mietzahlung zu verrechnen.

Den Vermieter sollten Sie umgehend darauf hinweisen, dass Ihnen diese Möglichkeiten bekannt sind!

Sie sollten schnellstmöglich einen Mieterverein oder Fachanwalt mit dieser Angelegenheit betrauen.
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