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Alt 12.02.2009, 20:28
kiesel222 kiesel222 ist offline
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Standard Wer zahlt die Nebenkosten, wenn der Vermieter übermäßig heizt?

Hallo,

bis vor kurzem habe ich in einer WG gewohnt. Meine Mitbewohnerin und ich sind ungefähr zur selben Zeit Ende Dezember 08 aus der Wohnung ausgezogen. Da ich erst zum 1.2.09 kündigen konnte, stand die Wohnung im Jan 09 leer. Die Wohnung wurde deshalb nur minimal von mir beheizt, da sich ja keine Personen mehr darin aufgehalten haben. Ausgerechnet in dieser Zeit war es jedoch sehr kalt und irgendwie kam es zu einem Wasserschaden im Bad. Ich habe es bemerkt als ich zufällig in der Wohnung war um die letzten Sachen mitzunehmen. Die komplette Tapete an der Decke im Bad war nass und das Wasser ist schon an den Wänden herunter gelaufen. Das Wasser kam eindeutig von oben und hat die Tapete an der Decke schon fast losgelöst.

Ich habe sofort meine Vermieter benachrichtigt und ihnen die Situation mitgeteilt. Die haben daraufhin Untersuchungen angestellt, haben aber nichts gefunden. Kein Rohrbruch, nichts, haben den Grund einfach nicht gefunden. Es gibt noch eine Wohnung über uns und die war zu dem Zeitpunkt ebenfalls leer. Da das Wasser von der Decke kam, habe ich vermutet das Wasser kommt von der Wohnung drüber, aber der Vermieter behauptet, er hätte in der Wohnung drüber alles aufgerissen und nichts entdecken können.

Um das Bad zum Trocknen zu bringen, hat der Vermieter übermäßig geheizt, immer über 25 Grad. Jedes Mal wenn ich in der Wohnung war um nach dem Rechten zu schauen, habe ich die Heizung etwas runtergedreht (nicht ausgemacht, nur auf mittlere Stufe), da es in der Wohnung viel zu heiß war. Da der Vermieter die von der Decke heruntergekommene Tapete wieder anbringen musste, war er jeden Tag in der Wohnung und hat die Heizung wieder komplett aufgedreht.
Dass der Vermieter viel zu stark geheizt hat, habe ich schließlich in meiner Nebenkosten Abschlussrechnung für den Januar gesehen. Statt dem sonstigen monatlichen Abschlag von 95,75 EUR muss ich nun 134,30 EUR zahlen. Es wurde also deutlich mehr in der leeren Wohnung geheizt als zum Zeitpunkt, wo sich noch zwei Personen in der Wohnung befanden.

Meine Fragen lauten:
Kann ich zumindest die Differenz zwischen dem sonstigen Abschlag und den durch übermäßiges Heizen entstandene Betrag vom Vermieter zurückverlangen? Wer hat die überhöhten Nebenkosten (Heizkosten) zu tragen?

Da das Wasser eindeutig von der Decke kam (also wahrscheinlich von der Wohnung über uns) und der Vermieter keinen eindeutigen Grund für die Ursache gefunden hat, kann er mir überhaupt den Schaden anlasten? (Habe nämlich meine Kaution auch noch nicht bekommen.)

Grüße,
kiesel222



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