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Alt 13.02.2009, 15:29
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo Kiesel,

so wie du den Tatbestand geschildert hast, scheint dich ja in keinster Weise eine Schuld zu treffen. Somit kann dir dieser Schaden auch nicht angelastet werden und du solltest deine Kaution in voller Höhe zurückerhalten, es sei denn, dass ggf. andere Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus.

Zu der Differenz des Abschlags:
Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und den Sachverhalt darlegen, wie du es hier getan hast. Eigentlich sollte er sich Einsichtig zeigen und die Differenz übernehmen. Sollte dem nicht so sein, so schlage ich vor, dass Ihr Euch den Betrag teilt. Denn bei rund 40 Euro lohnt es nicht, sich anderweitige Hilfe in Form eines fundierten Rechtsbeistandes zu holen.

Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Mietkaution nicht in voller Höhe zurückerhalten solltest, worauf du meines Erachtens nach einen Anspruch hast.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,


Mietrecht-Einfach
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