Ordentliche Kündigung bei Kündigungsverzicht auf 4 Jahre wegen Arbeitwechsel möglich?
Mein Frau und ich haben am 01.02.2009 einen Mietvertrag für ein Haus unterzeichnet in dem Folgendes Vereinbart wurde:
Meitzeit: Das Meitverhältnis ist für beide Vetragsparteien erstmalig zum 28.2.2013 mit dreimonatiger Kündigungsfrist ordentlich kündbar uns setzt dich andernfalls nach Ablauf ddieser Meitlaufzeit auf unbestimmte Dauer fort. Das Recht der Vetragsparteien , das Meitverhältnis aus wichtigem grund ausserordentlich ( fristlos) zu kündigen bleibt unberührt.
Nun werde ich auch gesundheitlichen Gründen meinen Arbeitsplatz wechseln und wir würden umziehen müssen ( Koblenz nach Hamburg ) insgesamt 600 km.
Meine Frage nun ist: Kann dieser Meitvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vorzeitig gekündigt werden ??????
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