Wurde im Mietvertrag für den Fall der Fälle eine Nachmieterstellung vereinbart? Wenn ja, dann sähe die Sache schon mal besser aus. Wenn nein, dann sollten Sie diese beiden Seiten aus dem Mietrechtslexikon ganau durchlesen:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...1/verzicht.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...nachmieter.htm