Zitat:
Zitat von Regenmacher
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eine nachmietererstellung wurde nicht vereinbart. es wurde "leider" nur mündlich vereinbart das bei einem arbeitsplatzwechsel bei dieser entfernung der vertrag aufgehoben würde mit einverständiss des vermieters.
weiterhin durch das lexikon herausgefunden habe ich das ich doch "ein begründedetes interesse an einer vorzeitigen vertragsbeendung habe" durch den arbeitsplatzwechsel aus "gesundheitlichen gründen" da ich an unserem jetzigen wohnort sonst beruflich arbeitslos werde gesundheitlich. der neue arbeitsplatz jedoch 600 km weiter weg ist ( seemann der von der seefahrt weg geht aus gesundheitlichen gründen und an land einen arbeitsplatz gefunden hat in seinem beruf jedoch in Hamburg ) . weiterhin bestehen mängel am haus. ein zimmer ist durch schimmel nicht mehr bewohnbar( kinderzimmer unseres 3 jährigen sohnes ) , eine reparatur eines rolladenkastens ist nicht erfolgt wodurch kalte luft in den wohnraum zieht, salpeter tritt in einem raum durch die wände. ist evtl durch eine grosse mängelliste mit reparaturfrist setzung die vorgelegt wird der vermieter dazu zu bringen doch den vertrag auf zu heben ????