AW: Kündigung - Problem wegen Vermieterwechsel
Hallo,
generell ist es so beim Vermieterwechsel: "Kauf bricht nicht Miete"!
Das bedeutet: Der neue Vermieter tritt in alle vertraglichen Verpflichtungen und Vereinbarungen des alten Vermieters ein.
Und eine Verfügung, weil Sie mal nicht zu gegen waren - dass ist lachhaft!
Ich hoffe Sie haben eine schriftliche Vereinbarung über den verfrühten Auszug mit dem alten Vermieter abgeschlossen. Denn diese Vereinbarung wäre dann auch für den neuen Vermieter bindend!
Mietrecht-Einfach
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