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Alt 16.03.2011, 23:49
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Kündigung - Problem wegen Vermieterwechsel

Hallo,

generell ist es so beim Vermieterwechsel: "Kauf bricht nicht Miete"!

Das bedeutet: Der neue Vermieter tritt in alle vertraglichen Verpflichtungen und Vereinbarungen des alten Vermieters ein.

Und eine Verfügung, weil Sie mal nicht zu gegen waren - dass ist lachhaft!

Ich hoffe Sie haben eine schriftliche Vereinbarung über den verfrühten Auszug mit dem alten Vermieter abgeschlossen. Denn diese Vereinbarung wäre dann auch für den neuen Vermieter bindend!


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