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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Guten Abend
Wir haben unsere Wohnung, fristgerecht zum 31.04.2011 gekündigt. Da wir aber einen Nachmieter hatten, wurde geklärt das wir schon zum 1.4.2011 umziehen können. als wir einen termin zur besichtigung machten mit dem nachmitter wurde uns gesagt, das ab 1.04.2011 ein neuer vermieter ist. ( darüber wurden wir aber nicht schriftlich informiert. das "Gerücht ging aber schon länger um.) Neulich rief dieser neue Vermieter an und sagte er wolle sich in 10 min die Wohnung ansehen. Als wir ihm sagten das dies nicht ginge, weil wir eben mit der Renovierung der neuen Wohnung beschäftigt waren, drohte er uns mit einer einstweiligen Verfügung. Desweiteren verlangt er von uns, das wir bereits am 24.3.2011 die wohnung zu räumen haben. Was sollen wir tun? Wir haben ja noch nicht mal was schriftliches in der Hand, das er der neue Eigentümer ist. Für uns ist normalerweise der Vertrag mit dem jetzigen Vermieter bindend. |
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#2
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Hallo,
generell ist es so beim Vermieterwechsel: "Kauf bricht nicht Miete"! Das bedeutet: Der neue Vermieter tritt in alle vertraglichen Verpflichtungen und Vereinbarungen des alten Vermieters ein. Und eine Verfügung, weil Sie mal nicht zu gegen waren - dass ist lachhaft! Ich hoffe Sie haben eine schriftliche Vereinbarung über den verfrühten Auszug mit dem alten Vermieter abgeschlossen. Denn diese Vereinbarung wäre dann auch für den neuen Vermieter bindend! Mietrecht-Einfach
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