|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Dauer der Kündigungsfristen bei Vermieterwechsel
Hallo, ich wohne seit über 10 Jahren in einer Wohnung, die durch Verkauf des Anwesens den Vermieter gewechselt hat. Der neue Vermieter ließ mich einen Mietvertrag unterschreiben. Kann man sagen, daß das Mietverhältnis nun schon seit 10 Jahren besteht, und damit die Kündigungsfrist von 12 Monaten relevant ist, oder zählt das nun ab Vertragsunterzeichnung mit dem neuen Vermieter? Danke!
|
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Dauer der Kündigungsfristen bei Vermieterwechsel
Hallo senorgreen,
dies hängt natürlich von den neuen Regelungen des Mietvertrags ab. HAndelt es sich dabei um ergänzende Anlagen oder wirklich einen komplett neuen Vertrag mit ggf. Anpassung des Mietzinses oder der Nebenkosten? Generell würde ich aber sagen, dass das alte Mietverhältnis aufrecht erhalten bleibt. Wichtig ist nur, dass die folgende Regelung im Mietvertrag enthalten ist: Bei einem Mietverhältniss über Wohnraum ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Nach fünf, acht und zehn Jahren seit der Überlassung des Wohnraums verlängert sich die Kündigungsfrist um jeweils drei Monate. Sollte hier auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen werden, beträgt die Kündigungsfrist unbeschadet der Mietdauer nur 3 Monate. (Bei Ausschluss) Ich hoffe ich konnte helfen und verbleibe mit freundlichem Gruß, Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig? | tagauch | Kündigung | 1 | 29.07.2009 19:23 |
Recht auf fristlose Kündigung bei Vermieterwechsel? | hape | Rechte und Pflichten | 1 | 15.11.2008 19:09 |