|
Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien: |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
#1
|
|||
|
|||
Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig?
Hallo bei Mietrecht,
mein Mietvertrag von 1995 sieht insgesamt 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter vor (nach 5,8, und 10 Jahren um je 3 Monate). Da meine bisherige Beschäftigung kurzfristig nicht mehr Vollzeit gewesen wäre, fange ich am 14.9. in einer anderen Stadt an. Bisher dachte ich, dass allgemein 3 Monate Kündigungsfrist gilt nach neuem Mietrecht. Ist das richtig, oder kann es sein, dass ich im schlimmsten Fall 1 Jahr weiter bezahlen muss? (Ich hätte mir ohnehin die Wohnung nicht mehr leisten können mit 75%). Danke für die Hilfe tagauch |
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung: |
Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an: Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an > Anwalt für Mietrecht fragen> Anwalt für Erbrecht fragen |
#2
|
||||
|
||||
AW: Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig?
Hallo tagauch,
als erster Punkt ist wichtig, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist auch im Mietvertrag festgehalten wird. Die damalige gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen ist bei nicht vorhandener Regelung durch den Mietvertrag ungültig und es kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Sollte die Klausel jedoch abgefasst sein, so ist diese Kündigungsfrist verbindlich. Meines Wissens nach besteht auch leider kein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel. Dennoch besteht die Möglichkeit dem Vermieter die Suche eines Nachmieters auf eigene Faust zu unterbreiten. Unter den gegebenen Umständen sollte der Vermieter sich hiermit bestimmt einverstanden zeigen. Denn ist erst ein passender Nachmieter gefunden, dem der Vermieter zustimmt, kann die Wohnung auch kurzfristig(er) verlassen werden. Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung. Mietrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt! Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! |
|
|
|
Ähnliche Themen | ||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Abmahnung ohne Unterschrift gültig? | funfunjpd | Mietrecht allgemein | 2 | 16.06.2009 18:57 |
Schriftlicher Mietvertrag gültig? | aspern | Mietvertrag | 2 | 16.02.2009 16:38 |