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Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.07.2009, 08:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2009
Beiträge: 1
Standard Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig?

Hallo bei Mietrecht,
mein Mietvertrag von 1995 sieht insgesamt 12 Monate Kündigungsfrist für den Mieter vor (nach 5,8, und 10 Jahren um je 3 Monate).
Da meine bisherige Beschäftigung kurzfristig nicht mehr Vollzeit gewesen wäre, fange ich am 14.9. in einer anderen Stadt an.
Bisher dachte ich, dass allgemein 3 Monate Kündigungsfrist gilt nach neuem Mietrecht. Ist das richtig, oder kann es sein, dass ich im schlimmsten Fall 1 Jahr weiter bezahlen muss? (Ich hätte mir ohnehin die Wohnung nicht mehr leisten können mit 75%).
Danke für die Hilfe

tagauch



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  #2  
Alt 29.07.2009, 19:23
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Kündigungsfristen nach altem Mietvertrag gültig?

Hallo tagauch,

als erster Punkt ist wichtig, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist auch im Mietvertrag festgehalten wird. Die damalige gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen ist bei nicht vorhandener Regelung durch den Mietvertrag ungültig und es kann mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.

Sollte die Klausel jedoch abgefasst sein, so ist diese Kündigungsfrist verbindlich.

Meines Wissens nach besteht auch leider kein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel.

Dennoch besteht die Möglichkeit dem Vermieter die Suche eines Nachmieters auf eigene Faust zu unterbreiten. Unter den gegebenen Umständen sollte der Vermieter sich hiermit bestimmt einverstanden zeigen.

Denn ist erst ein passender Nachmieter gefunden, dem der Vermieter zustimmt, kann die Wohnung auch kurzfristig(er) verlassen werden.


Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.


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