Hallo tagauch,
als erster Punkt ist wichtig, dass die Verlängerung der Kündigungsfrist auch im Mietvertrag festgehalten wird. Die damalige gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen ist bei nicht vorhandener Regelung durch den Mietvertrag ungültig und es kann mit einer
Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
Sollte die Klausel jedoch abgefasst sein, so ist diese Kündigungsfrist verbindlich.
Meines Wissens nach besteht auch leider kein Sonderkündigungsrecht bei Arbeitgeberwechsel.
Dennoch besteht die Möglichkeit dem Vermieter die Suche eines Nachmieters auf eigene Faust zu unterbreiten. Unter den gegebenen Umständen sollte der Vermieter sich hiermit bestimmt einverstanden zeigen.
Denn ist erst ein passender Nachmieter gefunden, dem der Vermieter zustimmt, kann die Wohnung auch kurzfristig(er) verlassen werden.
Ich hoffe ich konnte helfen und stehe gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Mietrecht Einfach