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Alt 14.02.2009, 21:14
kiesel222 kiesel222 ist offline
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Registriert seit: 12.02.2009
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Standard

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die Einschätzung!

Zitat:
so wie du den Tatbestand geschildert hast, scheint dich ja in keinster Weise eine Schuld zu treffen. Somit kann dir dieser Schaden auch nicht angelastet werden und du solltest deine Kaution in voller Höhe zurückerhalten, es sei denn, dass ggf. andere Schäden in der Wohnung vorhanden sind. Hiervon gehe ich aber mal nicht aus.
Die Wohnung wurde bereits übergeben und die Nachmieterin ist schon eingezogen. Andere Schäden, außer dem genannten Wasserschaden, der mittlerweile wieder behoben ist, sind mir keine bekannt.

Zitat:
Zu der Differenz des Abschlags:
Ich würde den Vermieter darauf hinweisen und den Sachverhalt darlegen, wie du es hier getan hast. Eigentlich sollte er sich Einsichtig zeigen und die Differenz übernehmen. Sollte dem nicht so sein, so schlage ich vor, dass Ihr Euch den Betrag teilt.
Ich habe den Vermieter bereits am Telefon darauf angesprochen, jedoch war er in keiner Weise bereit mir entgegenzukommen. Im Gegenteil wollte er mir den Schaden anhängen, obwohl er dies noch mit keinem Wort zuvor erwähnt hatte. Selbst nachdem der Schaden behoben wurde, d.h. nachdem die Tapete wieder angebracht und neu gestrichen wurde, hat er mich nie dazu aufgefordert für den Schaden zu haften. Er sagte jedoch, nachdem ich ihn auf die hohen Heizkosten hingewiesen habe, dass der Schaden ja in meiner Wohnung beseitigt wurde und ich eigentlich somit für den Schaden aufkommen müsste.
Meiner Meinung nach muss der Ursprung des Schadens, auch wenn der Schaden augenscheinlich in meiner Wohnung war (also in meinen eigenen vier Wänden) nicht zwangsläufig in meiner Wohnung entstanden sein. Es ist meiner Ansicht nach in keiner Weise auszuschließen, dass das Wasser vom Stockwerk über mir kam, insbesondere deswegen weil das Wasser nicht überall war, sondern ausschließlich an der Decke.
Ich werde mit dem Vermieter noch mal schriftlich Kontakt aufnehmen und ihm die Sachlage noch mal erklären und hoffe, dass er mir dann zumindest etwas entgegenkommt.

Zitat:
Denn bei rund 40 Euro lohnt es nicht, sich anderweitige Hilfe in Form eines fundierten Rechtsbeistandes zu holen.
Ich war auch der Meinung, dass der Differenzbetrag zu gering ist, als dass sich die Kosten für den Rat eines Mieterbundes oder Anwaltes lohnen würde.
Zu den Nebenkosten muss ich jedoch etwas hinzufügen:
Bei uns werden die Nebenkosten (Strom/Gas), anders wie in den meisten Fällen, nicht mit dem VM abgerechnet. Wir bekommen unsere Rechnungen direkt von den Stadtwerken, wo wir auch gemeldet sind. Der Strom- und Gaszählerstand wird somit für jede Abschlussrechnung direkt abgelesen. Die Beträge, die ich im ersten Beitrag genannt habe, beinhalten sowohl die Strom- als auch Gaskosten. Da die Wohnung im Jan 09 nicht mehr bewohnt war, wurde nur 64 kWh Strom verbraucht, der Rest der Gesamtkosten von 134 € entfiel auf die Heizkosten. Im Dez 08 hingegen waren noch alle elektrischen Geräte im Einsatz (Computer, Laptop, Fernseher etc.) und wir kamen zusammen mit den Heizkosten nur auf 95 €. Die Differenz zwischen den Heizkosten im Jan 09 und Dez 08 (wo es auch sehr kalt war) ist demnach noch größer, obwohl die Wohnung nicht mehr bewohnt wurde. Der VM hat also für das Trocknen der Decke auf meine Kosten geheizt.

Zitat:
Anders sieht es natürlich aus, wenn du die Mietkaution nicht in voller Höhe zurückerhalten solltest, worauf du meines Erachtens nach einen Anspruch hast.
Aufgrund des nicht sehr positiv verlaufenen Telefongespräches mit dem Vermieter und der Anschuldigung mit dem Schaden, hatte ich befürchtet, dass er die Kaution einbehält oder zumindest nicht vollständig auszahlt.
Ich finde dieses Verhalten nicht in Ordnung und möchte es in dieser Form eigentlich nicht akzeptieren. Einen Rechtsstreit versuche ich aber wenn möglich in jedem Fall zu vermeiden.

Zitat:
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen
Der Beitrag war auf jeden Fall äußerst hilfreich und ausschlussreich. Vielen Dank noch mal dafür.

Grüße,
kiesel222
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