Räumpflicht und Schichtarbeit
hallo,
mich beschäftigt schon eine ganze zeit die frage:
wenn ich als schichtarbeiter tätig bin, und daher meine räumpflicht morgens nicht nachkommen kann, kann mir vom vermieter rein rechtlich ein nachteil entstehen?
völlig realistisch ist daher folgende situation, ich komme zwischen 23 und 24 uhr nach hause. dann dauert es noch ca. 2 stunden bis ich zur ruhe komme und schlafen gehen kann. danach sind weitere 8 stunden ruhezeit auch realistisch. somit wäre es dann 10 uhr morgens, ab da könnte ich erst sämtlichen pflichten in einem mietshaus nachkommen. im winter speziell streudienst vorm haus.
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