Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 26.03.2011, 19:05
peryair peryair ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard Räumpflicht und Schichtarbeit

hallo,
mich beschäftigt schon eine ganze zeit die frage:
wenn ich als schichtarbeiter tätig bin, und daher meine räumpflicht morgens nicht nachkommen kann, kann mir vom vermieter rein rechtlich ein nachteil entstehen?

völlig realistisch ist daher folgende situation, ich komme zwischen 23 und 24 uhr nach hause. dann dauert es noch ca. 2 stunden bis ich zur ruhe komme und schlafen gehen kann. danach sind weitere 8 stunden ruhezeit auch realistisch. somit wäre es dann 10 uhr morgens, ab da könnte ich erst sämtlichen pflichten in einem mietshaus nachkommen. im winter speziell streudienst vorm haus.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen