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Räumpflicht und Schichtarbeit

Rechte und Pflichten - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 26.03.2011, 19:05
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard Räumpflicht und Schichtarbeit

hallo,
mich beschäftigt schon eine ganze zeit die frage:
wenn ich als schichtarbeiter tätig bin, und daher meine räumpflicht morgens nicht nachkommen kann, kann mir vom vermieter rein rechtlich ein nachteil entstehen?

völlig realistisch ist daher folgende situation, ich komme zwischen 23 und 24 uhr nach hause. dann dauert es noch ca. 2 stunden bis ich zur ruhe komme und schlafen gehen kann. danach sind weitere 8 stunden ruhezeit auch realistisch. somit wäre es dann 10 uhr morgens, ab da könnte ich erst sämtlichen pflichten in einem mietshaus nachkommen. im winter speziell streudienst vorm haus.



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  #2  
Alt 29.03.2011, 18:56
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Frage AW: Räumpflicht und Schichtarbeit

hm... keiner hat ne antwort
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  #3  
Alt 30.03.2011, 11:18
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Räumpflicht und Schichtarbeit

Also ich denke dann sind Sie in der Pflicht für Ersatz zu sorgen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können. Dies kann z.B. ein weiterer Mieter in Ihrem Hause sein.

Die Räumpflicht ist ja dafür da, dass sich niemand vor dem Hause verletzt. Ist dies der Fall, weil der Schnee nicht geräumt oder das Eis nicht gestreut wurde, kann dem Vermieter eine Klage drohen. Dieser wird die Verantwortung auf den zuständigen Mieter abwälzen.

Wenn Sie nicht räumen können empfehle ich Ihnen also Ersatz zu organisieren.


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  #4  
Alt 05.06.2011, 03:47
Benutzer
 
Registriert seit: 05.07.2010
Beiträge: 57
Standard AW: Räumpflicht und Schichtarbeit

grundsätzlich ist der eigentümer für die verkehrssicherheit seiner immobilie verantwortlich, und damit auch für die räumpflicht.
per mietvertrag kann er diese pflicht auf den/die mieter umlegen.
dann sind die mieter dafür verantwortlich (i.d.r. muss z.b. morgens um sieben der gehweg von schnee geräumt sein, bzw. eine stunde nach schneefällen während des tages)
also schauen sie in ihren mietvertrag.

kann derjenige, der für die räumpflicht verantwortlich ist, diese nicht erfüllen, muss er dafür sorge tragen, dass jemand anderes sich zum vorgeschriebenen zeitpunkt darum kümmert.
ggf. damit einhergehende kosten sind vom verantwortlichen zu tragen.
der vermieter kann die kosten auf seine mieter umlegen, wenn dies im mietvertrag vereinbart wurde.

der verantwortliche ist übrigens auch haftbar, wenn jemand auf dem ungeräumten weg ausrutscht und sich die haxen bricht! also vorsicht, sowas kann teuer werden!

Geändert von Orion (05.06.2011 um 03:51 Uhr)
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