AW: Räumpflicht und Schichtarbeit
Also ich denke dann sind Sie in der Pflicht für Ersatz zu sorgen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung nicht nachkommen können. Dies kann z.B. ein weiterer Mieter in Ihrem Hause sein.
Die Räumpflicht ist ja dafür da, dass sich niemand vor dem Hause verletzt. Ist dies der Fall, weil der Schnee nicht geräumt oder das Eis nicht gestreut wurde, kann dem Vermieter eine Klage drohen. Dieser wird die Verantwortung auf den zuständigen Mieter abwälzen.
Wenn Sie nicht räumen können empfehle ich Ihnen also Ersatz zu organisieren.
Mietrecht Einfach
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