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Alt 05.06.2011, 03:47
Orion Orion ist offline
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Standard AW: Räumpflicht und Schichtarbeit

grundsätzlich ist der eigentümer für die verkehrssicherheit seiner immobilie verantwortlich, und damit auch für die räumpflicht.
per mietvertrag kann er diese pflicht auf den/die mieter umlegen.
dann sind die mieter dafür verantwortlich (i.d.r. muss z.b. morgens um sieben der gehweg von schnee geräumt sein, bzw. eine stunde nach schneefällen während des tages)
also schauen sie in ihren mietvertrag.

kann derjenige, der für die räumpflicht verantwortlich ist, diese nicht erfüllen, muss er dafür sorge tragen, dass jemand anderes sich zum vorgeschriebenen zeitpunkt darum kümmert.
ggf. damit einhergehende kosten sind vom verantwortlichen zu tragen.
der vermieter kann die kosten auf seine mieter umlegen, wenn dies im mietvertrag vereinbart wurde.

der verantwortliche ist übrigens auch haftbar, wenn jemand auf dem ungeräumten weg ausrutscht und sich die haxen bricht! also vorsicht, sowas kann teuer werden!

Geändert von Orion (05.06.2011 um 03:51 Uhr)
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