Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 03.04.2011, 19:17
Mira123 Mira123 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Die Mieter in der Wohnung unter uns haben uns mitgeteilt, dass sie Wasserflecken an der Decke haben.
Der Havariedienst kam dann auch gleich am nächsten Tag und stellte fest, dass das Abflussrohr unserer Badewanne verschoben war. Der Mangel wurde beseitigt und dem Vermieter in Rechnung gestellt, der auch zahlte.

Einige Tage später standen die gleichen Nachbarn wieder vor unserer Tür und berichteten es sei wieder Wasser an der gleichen Stelle wie zuvor. Wieder kam daraufhin die gleiche Firma und überprüfte das Rohr, das aber in Ordnung war. Nach weiterer Analyse kamen die Handwerker zu dem Schluss, dass wohl die Silikonabdichtung zwischen Badewanne und Wand undicht ist. Ein sichtbarer Schaden von Außen lag nicht vor, nur wenn durch das Duschen Wasser auf die Silikonnaht kam, stellte man Unregelmäßigkeiten in der Abdichtung fest. Die Reparaturkosten wurden auf 200€ geschätzt.

Der Vermieter teilte uns nun mit, dass wir die Rechnung für diese Reparaturen selbst zu übernehmen hätten, da es sich um Bagatellschäden der Installationsanlage für Wasser handle.

Dazu steht in dem Mietvertrag:
§2 Nutzungsgebühr Abs. 3b: Das Mitglied hat außerdem nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Hausordnung die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu tragen. Diese Umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen, ohne Rücksicht auf verschulden, für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen für Fensterläden. Diesbezügliche Aufwendungen des Mitglieds sind je Kalenderjahr auf max. 150€ begrenzt, wenn die Einzelrechung eine Höhe von 60€ nicht übersteigt.

1. Muss ich, als Mieter, oder der Vermieter die Kosten übernehmen?
2. Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Wenn also die Reparaturkosten 60€ übersteigen gilt nicht mehr die Obergrenze von 150€ je Kalenderjahr? Und soll ich auch Kosten von über 60 € übernehmen?

Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar!



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen