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Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Reparaturen und Modernisierung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 03.04.2011, 19:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Die Mieter in der Wohnung unter uns haben uns mitgeteilt, dass sie Wasserflecken an der Decke haben.
Der Havariedienst kam dann auch gleich am nächsten Tag und stellte fest, dass das Abflussrohr unserer Badewanne verschoben war. Der Mangel wurde beseitigt und dem Vermieter in Rechnung gestellt, der auch zahlte.

Einige Tage später standen die gleichen Nachbarn wieder vor unserer Tür und berichteten es sei wieder Wasser an der gleichen Stelle wie zuvor. Wieder kam daraufhin die gleiche Firma und überprüfte das Rohr, das aber in Ordnung war. Nach weiterer Analyse kamen die Handwerker zu dem Schluss, dass wohl die Silikonabdichtung zwischen Badewanne und Wand undicht ist. Ein sichtbarer Schaden von Außen lag nicht vor, nur wenn durch das Duschen Wasser auf die Silikonnaht kam, stellte man Unregelmäßigkeiten in der Abdichtung fest. Die Reparaturkosten wurden auf 200€ geschätzt.

Der Vermieter teilte uns nun mit, dass wir die Rechnung für diese Reparaturen selbst zu übernehmen hätten, da es sich um Bagatellschäden der Installationsanlage für Wasser handle.

Dazu steht in dem Mietvertrag:
§2 Nutzungsgebühr Abs. 3b: Das Mitglied hat außerdem nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Hausordnung die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu tragen. Diese Umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen, ohne Rücksicht auf verschulden, für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen für Fensterläden. Diesbezügliche Aufwendungen des Mitglieds sind je Kalenderjahr auf max. 150€ begrenzt, wenn die Einzelrechung eine Höhe von 60€ nicht übersteigt.

1. Muss ich, als Mieter, oder der Vermieter die Kosten übernehmen?
2. Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Wenn also die Reparaturkosten 60€ übersteigen gilt nicht mehr die Obergrenze von 150€ je Kalenderjahr? Und soll ich auch Kosten von über 60 € übernehmen?

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  #2  
Alt 03.04.2011, 19:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Hallo Mira,

meiner Ansicht nach ist das Sache des Vermieters.
Bitte schauen Sie auch in diesen Artikel zu dem Thema Reparaturen: Reparaturen im Mietrecht

Wie sind die Grenzen zu verstehen:
Sie können im Jahr insgesamt mit bis zu 150 Euro für Kleirneparaturen belastet werden. Sollte eine dieser Rechnungen jedoch 60 Euro übersteigen ist sie Sache des Vermieters (die Schuldfrage ausgeklammert).

Da die Kosten auf mehr als 60 Euro und eben auch mehr als 150 Euro geschätzt werden, dürften Sie dafür nicht belangt werden.


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  #3  
Alt 03.04.2011, 20:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Zitat:
Zitat von Mira123 Beitrag anzeigen
Die Reparaturkosten wurden auf 200€ geschätzt.

Der Vermieter teilte uns nun mit, dass wir die Rechnung für diese Reparaturen selbst zu übernehmen hätten, da es sich um Bagatellschäden der Installationsanlage für Wasser handle.

Ihr Vermieter scheint Null Ahnung zu haben. Wenn die Beschädigung der Silikonabdichtung für Sie nicht ersichtlich war, dann trägt der Vermieter (oder besser gesagt die Leitungswasserversicherung) den Schaden der daraus entsteht. Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...likonfugen.htm

Dazu steht in dem Mietvertrag:
§2 Nutzungsgebühr Abs. 3b: Das Mitglied hat außerdem nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Hausordnung die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu tragen. Diese Umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen, ohne Rücksicht auf verschulden, für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen für Fensterläden. Diesbezügliche Aufwendungen des Mitglieds sind je Kalenderjahr auf max. 150€ begrenzt, wenn die Einzelrechung eine Höhe von 60€ nicht übersteigt.

1. Muss ich, als Mieter, oder der Vermieter die Kosten übernehmen?

Das ist Sache des Vermieters, oder besser gesagt seiner Leitungswasserversicherung, die er abgeschlossen haben sollte. Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag/auf Ihre Nebenkostenabrechnung, da werden Sie diese Versicherung sicherlich wiederfinden.

2. Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Wenn also die Reparaturkosten 60€ übersteigen gilt nicht mehr die Obergrenze von 150€ je Kalenderjahr? Und soll ich auch Kosten von über 60 € übernehmen?

Der letzte Satz ist so zu verstehen, dass der Mieter sogenannte Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höhe pro Reparatur und Jahr zu bezahlen hat. Genaueres finden Sie hier: http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html


Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar!

Mich machen zwei Aussagen stutzig, und zwar der Begriff Havariedienst klingt nach Österreich. Und die Bezeichnung Mitglied dürfte nur für eine Genossenschaftswohnung gültig sein. Liege ich mit meinen Vermutungen richtig.
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  #4  
Alt 05.04.2011, 14:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.04.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Den Begriff Havariedienst habe ich aus dem Aushang bei uns im Hauseingang. Dort war für Notfälle eine Telefonnummer für den zuständigen Havariedienst angegeben. Ich wohne aber in Deutschland.

Ja es handelt sich um eine Genossenschaftswohnung.

Danke für die Hilfe und die weiterführenden Links. Das hat für mein Verständnis beigetragen und hilft mir bei meiner weiteren Auseinandersetzung mit der hausverwaltung.

Geändert von Mira123 (05.04.2011 um 15:01 Uhr)
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