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Alt 03.04.2011, 20:11
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Wasserschaden durch defekte Silikonabdichtung der Badewanne

Zitat:
Zitat von Mira123 Beitrag anzeigen
Die Reparaturkosten wurden auf 200€ geschätzt.

Der Vermieter teilte uns nun mit, dass wir die Rechnung für diese Reparaturen selbst zu übernehmen hätten, da es sich um Bagatellschäden der Installationsanlage für Wasser handle.

Ihr Vermieter scheint Null Ahnung zu haben. Wenn die Beschädigung der Silikonabdichtung für Sie nicht ersichtlich war, dann trägt der Vermieter (oder besser gesagt die Leitungswasserversicherung) den Schaden der daraus entsteht. Lesen Sie bitte hier weiter: http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...likonfugen.htm

Dazu steht in dem Mietvertrag:
§2 Nutzungsgebühr Abs. 3b: Das Mitglied hat außerdem nach Maßgabe der allgemeinen Vertragsbedingungen und der Hausordnung die Kosten für die Beseitigung von Bagatellschäden zu tragen. Diese Umfassen das Beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen, ohne Rücksicht auf verschulden, für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüssen sowie Verschlusseinrichtungen für Fensterläden. Diesbezügliche Aufwendungen des Mitglieds sind je Kalenderjahr auf max. 150€ begrenzt, wenn die Einzelrechung eine Höhe von 60€ nicht übersteigt.

1. Muss ich, als Mieter, oder der Vermieter die Kosten übernehmen?

Das ist Sache des Vermieters, oder besser gesagt seiner Leitungswasserversicherung, die er abgeschlossen haben sollte. Schauen Sie mal in Ihren Mietvertrag/auf Ihre Nebenkostenabrechnung, da werden Sie diese Versicherung sicherlich wiederfinden.

2. Wie ist der letzte Satz zu verstehen? Wenn also die Reparaturkosten 60€ übersteigen gilt nicht mehr die Obergrenze von 150€ je Kalenderjahr? Und soll ich auch Kosten von über 60 € übernehmen?

Der letzte Satz ist so zu verstehen, dass der Mieter sogenannte Kleinreparaturen bis zu einer bestimmten Höhe pro Reparatur und Jahr zu bezahlen hat. Genaueres finden Sie hier: http://www.123recht.net/Kleinreparat...-__a28637.html


Für eine schnelle Antwort bin ich dankbar!

Mich machen zwei Aussagen stutzig, und zwar der Begriff Havariedienst klingt nach Österreich. Und die Bezeichnung Mitglied dürfte nur für eine Genossenschaftswohnung gültig sein. Liege ich mit meinen Vermutungen richtig.
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