Hallo Mira,
meiner Ansicht nach ist das Sache des Vermieters.
Bitte schauen Sie auch in diesen Artikel zu dem Thema Reparaturen:
Reparaturen im Mietrecht
Wie sind die Grenzen zu verstehen:
Sie können im Jahr insgesamt mit bis zu 150 Euro für Kleirneparaturen belastet werden. Sollte eine dieser Rechnungen jedoch 60 Euro übersteigen ist sie Sache des Vermieters (die Schuldfrage ausgeklammert).
Da die Kosten auf mehr als 60 Euro und eben auch mehr als 150 Euro geschätzt werden, dürften Sie dafür nicht belangt werden.
Mietrecht Einfach