Wenn Sie bis zum 30.04. Miete bezahlt haben, dann können Sie auch an diesem Tag die Wohnung zurück geben. Die Rückgabe sollte aber ohne Beanstandungen des Vermieters über die Bühne gehen. Notwendige Reparaturen, die Sie zu verantworten haben, sollten erledigt sein.
Schönheitsreparaturen/Renovierungen, die per Mietvertrag wirksam vereinbart wurden, müssen auch erledigt sein. Da es gerade beim Thema Schönheitsreparaturen sehr viele Unsicherheiten gibt, sollten Sie diese Klausel von einem Experten
prüfen lassen.
P.S. Für Kratzer auf dem Parkett haften Sie nur, wenn eine über das normale Maß hinaus bestehende Abnutzung besteht (Kratzer durch das Verschieben schwerer Möbel, Eindrücke vom Klavier/Flügel, Spuren von Stuhlrollen)
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...p1/parkett.htm