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Alt 16.02.2009, 17:24
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo Cupcake,

wie Roccus schon sagt kommt die Vermieterin erst Ende Mai aus dem Mietvertrag, da die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten wurde.

Sollte Sie die Mietzahlung nun stoppen und den Mai nicht mehr bezahlen, so besteht dennoch der rechtliche Anspruch auf das Geld aus dem Mietverhältnis, was natürlich geltend gemacht werden kann!


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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