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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Kündigungsfrist nicht eingehalten
Hallo zusammen,
da ich absoluter Neuling bin, hoffe ich, "hier" wird mir geholfen. Frage: Mieter, die bei uns erst im September 2008 eingezogen sind, haben nun wegen erneuter Schwangerschaft gekündigt. Die Kündigung wurde am 11.Feb. für den 01. Mai mündlich und schriftlich überreicht. Im Vertrag ist eine Kündigungsfrist von 3 Mon. vereinbart. Sie möchte aber jetzt aber nur bis Ende April bezahlen. Wie sollen wir vorgehen? Liebe Grüße cupcake Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von cupcake (16.02.2009 um 16:07 Uhr) |
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#2
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Die Kündigung muss dem Vermieter bis zum 3. Februar zugehen. Ist der 3. Februar allerdings ein Samstag, so kann auch noch am Montag, dem 5 . Februar, gekündigt werden. Erfolgt die Kündigung erst am Dienstag, dem 6. Februar, endet das Mietverhältnis erst Ende Mai.
Da ist die Kündigung wohl ein paar Tage zu spät gekommen, und wird demnach erst am 31. Mai wirksam: |
#3
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Hallo Cupcake,
wie Roccus schon sagt kommt die Vermieterin erst Ende Mai aus dem Mietvertrag, da die Kündigungsfrist von 3 Monaten nicht eingehalten wurde. Sollte Sie die Mietzahlung nun stoppen und den Mai nicht mehr bezahlen, so besteht dennoch der rechtliche Anspruch auf das Geld aus dem Mietverhältnis, was natürlich geltend gemacht werden kann! Freundliche Grüße, Mietrecht-Einfach
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