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Alt 16.02.2009, 18:21
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Hallo kiesel,

ich halte es auch für richtig nun alle weiteren Schritte auf schriftlichem Wege zu unternehmen. Denn es ist so: Reparaturen sind Vermietersache. Es sei denn, es ist nachweisbar, dass der Mieter den Schaden verursacht hat.

Ggf. kannst du ja auch innerhalb der Schreiben damit drohen den Mieterbund einzuschalten und Ihm die Kosten weiterzuberechnen, wenn du im Recht sein solltest. Was augenscheinlich ja so sein sollte.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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