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Alt 19.04.2011, 09:10
Lea44 Lea44 ist offline
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Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 4
Standard Mietvertrag von 1999

Hallo ich bin neu hier im Forum und finde es richtig toll, dass es so etwas gibt.
Ich bin mir bzgl. meines Mietvertrages ziemlich unsicher. Eingezogen bin ich im April 1999. Im Mietvertrag steht diese Zeitstaffelung der Kündigungsfrist (10 Jahre = 1 Jahr Kündigungsfrist). Im Internet habe ich gelesen, dass es ab dem 01.06.2005 diese Fristen nicht mehr gibt, sondern das allgemein nun diese 3 Monatsfrist gilt. Ist das so korrekt? Ich möchte nämlich zum 01. August umziehen und habe den neuen Mietvertrag schon unterschrieben. Wie sieht es denn dann auch mit dem Kündigungsschreiben aus? Beziehe ich mich dann ggf. auf das neue Gesetz vom 01.06.2005?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.



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