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Mietvertrag von 1999

Mietvertrag - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.04.2011, 09:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 4
Standard Mietvertrag von 1999

Hallo ich bin neu hier im Forum und finde es richtig toll, dass es so etwas gibt.
Ich bin mir bzgl. meines Mietvertrages ziemlich unsicher. Eingezogen bin ich im April 1999. Im Mietvertrag steht diese Zeitstaffelung der Kündigungsfrist (10 Jahre = 1 Jahr Kündigungsfrist). Im Internet habe ich gelesen, dass es ab dem 01.06.2005 diese Fristen nicht mehr gibt, sondern das allgemein nun diese 3 Monatsfrist gilt. Ist das so korrekt? Ich möchte nämlich zum 01. August umziehen und habe den neuen Mietvertrag schon unterschrieben. Wie sieht es denn dann auch mit dem Kündigungsschreiben aus? Beziehe ich mich dann ggf. auf das neue Gesetz vom 01.06.2005?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.



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  #2  
Alt 19.04.2011, 09:22
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Wenn die Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag formularmäßig, also nicht individuell, eingetragen sind, dann gelten auch in Ihrem Fall die 3 Monate.

Eine individuelle Vereinbarung setzt voraus, dass diese ausgehandelt und diskutiert wurde.
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  #3  
Alt 19.04.2011, 10:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Hallo Regenmacher, vielen Dank für Deine Antwort. Nein, es wurde keine individuelle Vereinbarung getroffen. Es stand schon so in dem Mietvertrag. Vorauf beziehe ich mich denn in der Kündigung? In den Standardkündigungen steht immer etwas von "wie im Mietvertrag vereinbart". Das kann ich ja nicht anwenden. Beziehe ich mich dann auf das Gesetz vom 01.06.2005?

Viele Grüße
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  #4  
Alt 19.04.2011, 14:36
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Der kündigende Mieter muss sich auf nichts beziehen. Man schreibt ganz einfach: fristgerecht zum 31.07.2011 und stellt sicher, dass die Kündigung beweisbar beim Vermieter rechtzeitig eintrifft. Rechtzeitig heißt bis zum dritten Werktag des Monats Mai, entweder durch persönliche Übergabe und Quittung, oder per Einwurfeinschreiben.

Einwurfeinschreiben deshalb, weil es ausreicht, wenn die Kündigung in den Geschäftsbereich (hier Briefkasten) des Vermieters gelangt. Ein Übergabe- oder Rückscheineinschreiben gilt erst dann, wenn es zugestellt und unterschrieben wurde. Und wenn der VM im Urlaub ist, ist die Frist verstrichen.
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  #5  
Alt 20.04.2011, 10:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.04.2011
Beiträge: 4
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Guten Morgen Regenmacher, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube ich entschließe mich für das Einwurfeinschreiben oder werfe die Kündigung mit einem Zeugen in den Briefkasten des Vermieters, falls das auch möglich ist. Aber streßig wird es auf jeden Fall werden. Fragen würde ich auch gerne noch, wie mann die Wohnung dann verlassen muss.
Als ich dort eingezogen bin gab es im Wohn- und Schlafzimmer nur nackte Betonböden und kahle Wände, keine Fußleiste oder so, nichts. Dazu muss ich sagen, dass Haus (welches ein sehr altes ist) wurde renoviert und dann direkt vermietet.
Viele Grüße
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  #6  
Alt 20.04.2011, 17:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Wenn im Mietvertrag zu dem Thema nichts vereinbart ist, dann sollten Sie das Haus besenrein verlassen.

http://tinyurl.com/3eb7u89
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