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Alt 19.04.2011, 14:36
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietvertrag von 1999

Der kündigende Mieter muss sich auf nichts beziehen. Man schreibt ganz einfach: fristgerecht zum 31.07.2011 und stellt sicher, dass die Kündigung beweisbar beim Vermieter rechtzeitig eintrifft. Rechtzeitig heißt bis zum dritten Werktag des Monats Mai, entweder durch persönliche Übergabe und Quittung, oder per Einwurfeinschreiben.

Einwurfeinschreiben deshalb, weil es ausreicht, wenn die Kündigung in den Geschäftsbereich (hier Briefkasten) des Vermieters gelangt. Ein Übergabe- oder Rückscheineinschreiben gilt erst dann, wenn es zugestellt und unterschrieben wurde. Und wenn der VM im Urlaub ist, ist die Frist verstrichen.
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