Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 19.04.2011, 09:22
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag von 1999

Wenn die Kündigungsfristen in Ihrem Vertrag formularmäßig, also nicht individuell, eingetragen sind, dann gelten auch in Ihrem Fall die 3 Monate.

Eine individuelle Vereinbarung setzt voraus, dass diese ausgehandelt und diskutiert wurde.
Mit Zitat antworten