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Verbot der Terrassennutzung
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19.04.2011, 14:39
Regenmacher
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Beiträge: 2.349
AW: Verbot der Terrassennutzung
Fristlos nie und nimmer!
Und ob eine Minderung der Miete möglich ist, hängt einzig davon ab, ob im Mietvertrag diese Terrasse mitvermietet wurde, bzw. ob Sie für diese Terrasse überhaupt Miete entrichten.
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