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Alt 19.04.2011, 14:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Verbot der Terrassennutzung

Fristlos nie und nimmer!

Und ob eine Minderung der Miete möglich ist, hängt einzig davon ab, ob im Mietvertrag diese Terrasse mitvermietet wurde, bzw. ob Sie für diese Terrasse überhaupt Miete entrichten.
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