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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo,
habe ein großes Problem. Wohne seit 1 1/ Jahren in meiner Wohnung und habe eine ca. 20 qm große Terrasse, die allerdings auf einem Flachdach gebaut ist und kein Geländer hat. War auch alles kein Problem. Gerade weil mir diese außergewöhnliche Terrasse so gut gefallen hat. Jetzt habe ich im Januar einen Besuch und ein anschließendes Schreiben vom Landratsamt bekommen, dass meine Terrasse Grenzbebauung ist und ich das Flachdach NICHT als Terrasse benutzen darf. Ich mußte meine Terrasse unter Abdrohung einer Geldstrafe vom Landratsamt räumen. Mein Vermieter weiß das lt. Landratsamt angeblich schon seit August 2010!! Habe meinen Vermieter telefonisch informiert und der wollte sich auch bis zum Termin vom Landratsamt gemeldet haben - was er aber nicht getan hat!! Also habe ich meine Terrasse geräumt und meinem Vermieter einen Brief geschrieben daß ich ihm ab Januar rückwirkrend die Miete kürzen werde. Habe dann ein Schreiben meines Vermieters erhalten dass ich angeblich gar keine Terrasse mit angemietet habe und er nur mit einem drittel meiner Mietkürzung einverstanden ist. Kann ich fristlos kündigen, da sich ja für mich eine erhebliche Mieteinschränkung ergibt?? Wer kann mir da weiterhelfen ![]() |
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#2
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Fristlos nie und nimmer!
Und ob eine Minderung der Miete möglich ist, hängt einzig davon ab, ob im Mietvertrag diese Terrasse mitvermietet wurde, bzw. ob Sie für diese Terrasse überhaupt Miete entrichten. |
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Hundehaltung- Verbot sittenwidrig | viktoria lang | Mietrecht allgemein | 1 | 27.03.2011 11:24 |