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Alt 18.02.2009, 08:03
Roccus Roccus ist offline
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Laut Betriebskostenverordnung sind zu zahlen:


Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.

Welcher Art im Detail die Ihrige darstellt, ist nur aus der Abrechnung ersichtlich; die Bezeichnung "Haftpflicht" ist zu allgemein, da es viele Arten von dergleichen gibt. Da müssen Sie schon mal rückfragen.
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