Laut Betriebskostenverordnung sind zu zahlen:
Versicherungen:
Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasser- sowie Elementarschäden, Glasversicherung sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Öltank und Aufzug.
Welcher Art im Detail die Ihrige darstellt, ist nur aus der Abrechnung ersichtlich; die Bezeichnung "Haftpflicht" ist zu allgemein, da es viele Arten von dergleichen gibt. Da müssen Sie schon mal rückfragen.
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