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Alt 18.02.2009, 11:03
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Hallo cupcake,

leider bin ich im Bereich Versicherungen nicht ganz so auf Zack.

Dennoch hat ein Vermieter laut Mietrecht das Recht, vom Mieter beschädigte Gegenstände, die eine Reparatur benötigen, reparieren zu lassen. Inwieweit eine Reparatur in diesem Falle notwendig ist, kann ich natürlich nicht sagen.

Mein Tipp: Versuche es doch einfach mal über die Hausratversicherung. Fragen kostet ja nichts


Ansonsten bleibt dir am Ende immernoch die Möglichkeit, den Schadenswert von der Kaution des Mieters abzuziehen, oder Ihn nach Rücksprache mit Ihm auf seine Kosten beseitigen zu lassen.


Freundliche Grüße,


Mietrecht-Einfach
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