AW: Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Das löst ja nicht das Problem. Ich wollte die Rechsgrundlage wissen. Der Vermieter hat davon leider keine Kenntnis. In der Teilungserklärung wurde beschlossen, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Aber beim Punkt Kabelanschluss ist dies m.E. nicht zulässig. Werde mich mal bei der Verbraucherberatung erkundigen.
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