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Betriebskosten und Nebenkosten Fragen zum Thema Betriebskosten und Nebenkosten zur Miete |
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#1
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Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Bisher wurden die Kabelgebühren von den mir bekannten Hausverwaltungen immer pro Wohneinheit berechnet. Die Grösse der Wohnung spielte dabei keine Rolle. Der Anbieter (Unitymedia) berechnet die Gebühren nach Zahl der Hausanschlüsse.
Bin umgezogen und meine jetzige Hausverwaltung berechnet die Gebühren nach Miteigentumsanteilen. D.h., jemand in einer 80-qm-Wohnung zahlt doppelt soviel Kabelgebühren wie jemand in einer 40-qm-Wohnung. Das ist jawohl ein schlechter Witz. Es oll Gerichtsurteile geben, wonach die Berechnung nach Miteigentumsanteilen nicht zulässig ist. Weiss jemand etwas darüber oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht? |
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#2
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AW: Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Miteigentumsanteile betreffen nur Eigentümer von Mietwohnungen. Sind Sie Besitzer/Eigentümer einer solchen Wohnung?
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#3
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AW: Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Vielen Dank für die Antwort. Ich bin Mieterin einer Eigentumswohnung. Die Abrechnung geht an den Eigentümer und wird dann mit den umlegbaren Positionen vom Eigentümer an den Mieter weitergeleitet.
Das ist korrekt. Aber der Schlüssel ist m.E. von der Hausverwaltung falsch angesetzt. |
#4
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AW: Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Tja, dann sollten Sie das Ihrem Vermieter mitteilen, denn die Hausverwaltung ist nicht Ihr Vertragspartner.
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#5
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AW: Verteilerschlüssel für Kabelgebühren
Das löst ja nicht das Problem. Ich wollte die Rechsgrundlage wissen. Der Vermieter hat davon leider keine Kenntnis. In der Teilungserklärung wurde beschlossen, die Betriebskosten nach Miteigentumsanteilen zu berechnen. Aber beim Punkt Kabelanschluss ist dies m.E. nicht zulässig. Werde mich mal bei der Verbraucherberatung erkundigen.
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