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Alt 18.05.2011, 17:46
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

Zitat:
Zitat von Merlin86 Beitrag anzeigen
Hallo Community,

Es sind zwei Mieten im Verzug, eine von diesem Monat und eine aus dem Jahr 2010.

Das berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm

Eine vorhergehende Abmahnung ist hierbei nicht erforderlich.

Mein ersten beiden Fragen:
Wenn ich jetzt eine Kündigung erhalte, wovon ich ausgehe, muss diese fristgerecht sein?

Nö! Die wird wohl fristlos sein.

Das heißt, habe ich Anrecht auf einen angemessenen Zeitraum, mir eine neue Wohnung zu suchen?

Nö!

Hat der Vermieter das Recht, aus diesem Sachverhalt heraus, die Wohnung fristlos zu kündigen?

Ja!

Wovor ich am meisten Angst habe, muss ich parallel mit einer Räumungsklage rechnen?

Wenn Sie nicht ausziehen, wird dann wohl in einigen Monaten die Angelegenheit vor Gericht landen.

Meine zweite Fragestellung:
Ich habe eine Ratenzahlungsvereinbahrung, zur Tilgung der Anteile mit dem Vermieter.

Was hat das mit Ihrer Mietsache zu tun?

Kann der aktuelle und parallel laufende Tatbestand zur fristlosen Kündigung führen?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ihre Mietschulden in dieser Höhe reichen schon aus, um aus der Wohnung zu fliegen.

Ich muss ja damit rechnen, dass mich jetz ein Gerichtsvollzieher aufsuchen wird.
Kann er, Aufgrund der ausstehenden Anteile, die Wohnung räumen lassen?

Von welchen Anteilen reden Sie? Wohnen Sie in einer Genossenschaftswohnung, da gibt es Anteile.
Hier kann nur der Vermieter Gnade vor Recht ergehen lassen, ein forum kann hier garantiert nicht weiter helfen.
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