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Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 18.05.2011, 12:53
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2011
Beiträge: 2
Standard Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

Hallo Community,

ich benötige BITTE schnellstmöglich eine Hilfestellung zu folgendem Sachverhalt.
Ich habe Post (16.05) von meinem Vermieter bekommen, die Aufforderung: Begleichung Mietrückstände.
Es sind zwei Mieten im Verzug, eine von diesem Monat und eine aus dem Jahr 2010.

Wenn ich die Summe nicht bis zum 20. begleiche, kündigt der Vermieter mit das Mietverhältnis.
Ich werde den Rückstand leider nicht bis zum 20.05 beim Vermieter begleichen können.

Mein ersten beiden Fragen:
Wenn ich jetzt eine Kündigung erhalte, wovon ich ausgehe, muss diese fristgerecht sein?
Das heißt, habe ich Anrecht auf einen angemessenen Zeitraum, mir eine neue Wohnung zu suchen?
Hat der Vermieter das Recht, aus diesem Sachverhalt heraus, die Wohnung fristlos zu kündigen?
Wovor ich am meisten Angst habe, muss ich parallel mit einer Räumungsklage rechnen?

Meine zweite Fragestellung:
Ich habe eine Ratenzahlungsvereinbahrung, zur Tilgung der Anteile mit dem Vermieter.
Eben habe ich einen gelben Brief zugestellt bekommen, ein Vollstreckungsbescheid.
Im Bescheid sind Zahlungen von 01, 02 und 03 aufgeführt, diesen Monate konnte ich nicht zahlen.

Kann der aktuelle und parallel laufende Tatbestand zur fristlosen Kündigung führen?
Ich muss ja damit rechnen, dass mich jetz ein Gerichtsvollzieher aufsuchen wird.
Kann er, Aufgrund der ausstehenden Anteile, die Wohnung räumen lassen?

Anmerkung:
Ich habe bis jetzt und weiterhin immer alles daran gesetzt, ausstehende Miete zu begleichen.
Fristgerecht war mir das aber leider nicht immer möglich, ehrlich gesagt fast nie.
So konnte ich z.B.: erst am Monatsende 04, die Miete für 03 und 04 inklusive zwei Anteile bezahlen.

Was ich bisher getan habe (17.05):
Ich habe den Vermieter darüber informiert, dass ich die Forderung nicht bis zum 20. leisten kann.
Ihm die Gründe dafür aufgezeigt und um eine Fristverlängerung bis zum 31. gebeteten.

Was ich kann:
Die Miete 05 inklusive Anteile 05 am 31. begleichen, und die Miete für 06 sicherstellen, fristgerecht.

Ich BITTE und würde mich sehr über eine schnelle Reaktion freuen.

MfG
Merlin86



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Geändert von Merlin86 (18.05.2011 um 13:01 Uhr)
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  #2  
Alt 18.05.2011, 13:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2011
Beiträge: 2
Standard AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

BITTE, hat niemand eine Hilfestellung?
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.05.2011, 17:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

Zitat:
Zitat von Merlin86 Beitrag anzeigen
Hallo Community,

Es sind zwei Mieten im Verzug, eine von diesem Monat und eine aus dem Jahr 2010.

Das berechtigt den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ao_vermiet.htm

Eine vorhergehende Abmahnung ist hierbei nicht erforderlich.

Mein ersten beiden Fragen:
Wenn ich jetzt eine Kündigung erhalte, wovon ich ausgehe, muss diese fristgerecht sein?

Nö! Die wird wohl fristlos sein.

Das heißt, habe ich Anrecht auf einen angemessenen Zeitraum, mir eine neue Wohnung zu suchen?

Nö!

Hat der Vermieter das Recht, aus diesem Sachverhalt heraus, die Wohnung fristlos zu kündigen?

Ja!

Wovor ich am meisten Angst habe, muss ich parallel mit einer Räumungsklage rechnen?

Wenn Sie nicht ausziehen, wird dann wohl in einigen Monaten die Angelegenheit vor Gericht landen.

Meine zweite Fragestellung:
Ich habe eine Ratenzahlungsvereinbahrung, zur Tilgung der Anteile mit dem Vermieter.

Was hat das mit Ihrer Mietsache zu tun?

Kann der aktuelle und parallel laufende Tatbestand zur fristlosen Kündigung führen?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ihre Mietschulden in dieser Höhe reichen schon aus, um aus der Wohnung zu fliegen.

Ich muss ja damit rechnen, dass mich jetz ein Gerichtsvollzieher aufsuchen wird.
Kann er, Aufgrund der ausstehenden Anteile, die Wohnung räumen lassen?

Von welchen Anteilen reden Sie? Wohnen Sie in einer Genossenschaftswohnung, da gibt es Anteile.
Hier kann nur der Vermieter Gnade vor Recht ergehen lassen, ein forum kann hier garantiert nicht weiter helfen.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.05.2011, 08:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile

Nachtrag:

Sehe gerade, dass Sie innerhalb von 54 Minuten mit den Hufen scharren, weil noch keine Antwort vorliegt!

Das ist reichlich frech, denn ein Forum ist nicht die Telefonauskunft mit einer Antwort binnen Minuten.
Mit Zitat antworten
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