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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile
Hallo Community,
ich benötige BITTE schnellstmöglich eine Hilfestellung zu folgendem Sachverhalt. Ich habe Post (16.05) von meinem Vermieter bekommen, die Aufforderung: Begleichung Mietrückstände. Es sind zwei Mieten im Verzug, eine von diesem Monat und eine aus dem Jahr 2010. Wenn ich die Summe nicht bis zum 20. begleiche, kündigt der Vermieter mit das Mietverhältnis. Ich werde den Rückstand leider nicht bis zum 20.05 beim Vermieter begleichen können. Mein ersten beiden Fragen: Wenn ich jetzt eine Kündigung erhalte, wovon ich ausgehe, muss diese fristgerecht sein? Das heißt, habe ich Anrecht auf einen angemessenen Zeitraum, mir eine neue Wohnung zu suchen? Hat der Vermieter das Recht, aus diesem Sachverhalt heraus, die Wohnung fristlos zu kündigen? Wovor ich am meisten Angst habe, muss ich parallel mit einer Räumungsklage rechnen? Meine zweite Fragestellung: Ich habe eine Ratenzahlungsvereinbahrung, zur Tilgung der Anteile mit dem Vermieter. Eben habe ich einen gelben Brief zugestellt bekommen, ein Vollstreckungsbescheid. Im Bescheid sind Zahlungen von 01, 02 und 03 aufgeführt, diesen Monate konnte ich nicht zahlen. Kann der aktuelle und parallel laufende Tatbestand zur fristlosen Kündigung führen? Ich muss ja damit rechnen, dass mich jetz ein Gerichtsvollzieher aufsuchen wird. Kann er, Aufgrund der ausstehenden Anteile, die Wohnung räumen lassen? Anmerkung: Ich habe bis jetzt und weiterhin immer alles daran gesetzt, ausstehende Miete zu begleichen. Fristgerecht war mir das aber leider nicht immer möglich, ehrlich gesagt fast nie. So konnte ich z.B.: erst am Monatsende 04, die Miete für 03 und 04 inklusive zwei Anteile bezahlen. Was ich bisher getan habe (17.05): Ich habe den Vermieter darüber informiert, dass ich die Forderung nicht bis zum 20. leisten kann. Ihm die Gründe dafür aufgezeigt und um eine Fristverlängerung bis zum 31. gebeteten. Was ich kann: Die Miete 05 inklusive Anteile 05 am 31. begleichen, und die Miete für 06 sicherstellen, fristgerecht. Ich BITTE und würde mich sehr über eine schnelle Reaktion freuen. MfG Merlin86 Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Merlin86 (18.05.2011 um 13:01 Uhr) |
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#2
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AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile
BITTE, hat niemand eine Hilfestellung?
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AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile
Zitat:
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#4
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AW: Mietrückstand, Angedrohte Kündigung, ausstehende Anteile
Nachtrag:
Sehe gerade, dass Sie innerhalb von 54 Minuten mit den Hufen scharren, weil noch keine Antwort vorliegt! Das ist reichlich frech, denn ein Forum ist nicht die Telefonauskunft mit einer Antwort binnen Minuten. |
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