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Alt 20.05.2011, 12:23
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Eigenbedarf im Mehrfamilienhaus - 4 Parteien soll gekündigt werden

Zitat:
Zitat von laherrera Beitrag anzeigen
Hallo!
Ich brauche dringend Hilfe

Und dann fragen Sie in einem Forum, in dem Laien ihr Wissen anbieten, wäre da nicht ein versierter Anwalt für Mietrecht nicht die bessere Wahl?

und zwar geht es darum, dass unser Haus (Mehrfahmilienhaus in zentraler Lage, Altbau!) vor 3 Jahren verkauft wurde. Der neue Eigentümer hatte vor, aus unseren Wohnungen Luxuseigentum zu machen, ist jedoch nach drei Jahren gescheitert, weil wir uns nicht anderweitig umgesehen haben und er weiß, dass er uns so nicht da raus bekommt. Er ist auf den Markt sehr bekannt und jetzt bietet er unser Haus als "Eigenbedarfsnutzung" an. Ich spreche hier von 2 Parteien 120 qm und einer Partei 100 qm + einer Partei im Anbei 30 qm + Garten. Jetzt erklärte uns ein Päarchen (sie Architektin, er Illustrator) mit Kleinkind, dass sie vorhaben das Haus zu kaufen und Eigenbedarf anzukündigen. Sie möchten in die EG-Wohnung ziehen und zwei Büroräume sollen errichtet werden. Es werde eine Entmietung stattfinden!!!! (O-Ton!) Wie sieht die Situation aus, wenn sie wirklich das Haus kaufen???

Dann sollten Sie die Kündigung, die auf Eigenbedarf lauten muss, von dem bereits oben erwähnten Anwalt überprüfen lassen.

Die Lage ist so: Eine Zusatzklausel in unserem Vertrag schließt eine Kündigung bis 2013 aus (wir wohnen seit 2003 in dem Haus in der 1. Etage).

Diese Klausel dürfte keine Gültigkeit mehr haben. Seit dem 01.11.2001 sind nur noch qualifizierte Zeitmietverträge gültig.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...ietvertrag.htm


Wir sind eine vierköpfige Familie (2 kleine Kinder von 1 und 4 Jahren). Die Dame im EG ist über 70 und in dem Haus GEBOREN!!! Die Dame über uns lebt seit 35 Jahren dort und ihr psychisch kranker Sohn (45 Jahre) lebt im Anbau. Könnten wir das ganze rechtlich über viele Jahre hinauszögern?????

Fragen Sie einen Anwalt für Mietrecht. Sich aber auf eine ungültige Mietvertragsklausel zu berufen dürfte wohl nicht viel bringen.

Ich habe eine Gesprächsnotiz angefertigt, damit nicht hinterher mit etwas anderen argumentiert werden kann....Bitte helfen sie uns!!! Danke schonmal!
Noch einmal mein gut gemeinter Rat. Hier kann Ihnen wirklich nur ein Anwalt helfen, den Sie auch über dieses Forum einschalten können. (siehe Information oben zwischen den Einträgen)
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