Zitat:
Zitat von laherrera
Die Zusatzvereinbarung ist eine "individuelle Vereinbarung" gewesen, da wir viel in die Whg investiert haben und somit noch gültig. Unser damaliger Vermieter war Richter, spezialisiert auf Mietrecht.
Und hat sicherlich die Änderungen im Mietrecht ab 2001 noch alle gekannt?
Ich möchte wissen, ob man mehrere Parteien unter den o.a. Bedingungen einfach mal so kündigen darf???
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Zum letzten Male, bitte zum Anwalt! Was Sie brauchen ist eine Rechtsberatung.....und die ist Foren nun mal untersagt.