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Alt 23.05.2011, 14:39
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Einbehalt der Kaution wegen Gartenarbeiten

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Zitat von B24 Beitrag anzeigen
Hallo,

Nun bin ich, mitte Mai, mit einer Tüte Saat zur alten Wohnung gefahten, um den Rasen einzusähen...aber zu meiner Überraschung gab es für mich eine hohe Rechnung für 2qm Rasen einsähen. Da ich einen Säugling zu Hause habe, ist der Vermieter davon ausgegangen, dass ich keine Zeit habe und hat den Rasen von einer Gärtnerei einsähen lassen, ohne mich zu fragen.

Das hätte er aber müssen.

Da er noch meine Kaution hat, will er den Rechnungsbetrag einbehalten. (Die Rechnung lautet auf seinen Namen.)
Muss ich jetzt die hohe Rechnung bezahlen?

Er hätte zuerst Sie auffordern müssen, bevor er die Arbeit an einen Gärtner vergibt.

Was soll ich tun?

Fordern Sie die Auszahlung der Kaution, bis auf einen Teil der möglichen Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung aus 2010.
Siehe: Rückzahlung Mietkaution
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