AW: Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhal
1. Die Kündigung eines Mietvertrages ist eine einseitige Willenserklärung von der man nicht zurück treten kann.
2. Wie schon mein Vorredner schrieb, lesen Sie den Vertrag noch einmal ganz genau durch, vielleicht haben Sie einen Kündigungsausschluss vereinbart und darum hat sich Ihr Vermieter nicht gemeldet, weil Ihre Kündigung eh nicht gültig war.
3. Warum reden Sie nicht mit dem Vermieter über die Sache, bevor Sie sich Ärger einhandeln.
4. Sollten Sie noch einmal schreiben, sollten Sie sich an die Form dieses Forums halten und nicht mit solch einer fetten Schrift antworten. Ein Blick in andere Threads hätte Ihnen gezeigt, dass man nicht so herumschreit.
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