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Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhalten?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 31.05.2011, 16:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.05.2011
Beiträge: 1
Standard Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhalten?

hallo.....es geht um folgendes....ich hab voriges jahr meinen mietvertrag gekündigt, hab aber dann keine ordentliche und entsprechende wohung gefunden ..ect..... so blieb ich in meiner wohung...

der mietvertrag wurde aber nicht schriftlich verlängert, und die kündigung fiel ja auch dann untern tisch.... wie verhalt ich mich jetzt.. ich hab vor auszuziehen, da ich jetzt evtl demnächst doch ne wohung gefunden habe... muss ich wieder 3 monate warten oder ist der mietvertrag ein jahr sogar wieder gültig... oder kann ich jeder zeit gehn... ich hab kein rat... wäre lieb wenn sich vllt jmd auskennt und mir ein tip gibt



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  #2  
Alt 31.05.2011, 16:51
Benutzer
 
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 65
Standard AW: Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhal

hallo,
"unter den tisch" bedeudet eigentlich "hat es nie gegeben".......
sollte sich somit selbst erklären.
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  #3  
Alt 31.05.2011, 16:54
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhal

Hallo,

bitte prüfen Sie genau die Formulierungen im Mietvertrag. Ich glaube nicht, dass es sich um einen befristeten Mietvertrag handelt. Lesen Sie hier bitte genau die Informationen zum Vertragsverhältnis und zu den Gegebenheiten der Kündigung.

Andernfalls wird es schwer auf Grund Ihrer Informationen einen Rat zu erteilen.


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  #4  
Alt 31.05.2011, 18:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietvertrag nicht schriftlich verlängert - wie muss ich mich bei Kündigung verhal

1. Die Kündigung eines Mietvertrages ist eine einseitige Willenserklärung von der man nicht zurück treten kann.

2. Wie schon mein Vorredner schrieb, lesen Sie den Vertrag noch einmal ganz genau durch, vielleicht haben Sie einen Kündigungsausschluss vereinbart und darum hat sich Ihr Vermieter nicht gemeldet, weil Ihre Kündigung eh nicht gültig war.

3. Warum reden Sie nicht mit dem Vermieter über die Sache, bevor Sie sich Ärger einhandeln.

4. Sollten Sie noch einmal schreiben, sollten Sie sich an die Form dieses Forums halten und nicht mit solch einer fetten Schrift antworten. Ein Blick in andere Threads hätte Ihnen gezeigt, dass man nicht so herumschreit.
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Antwort

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