AW: Nach Trennung Ex-Schwiegereltern bleiben weiterhin in dem Haus
abhängig von den umständen könnte hier ein fall von besonderer härte vorliegen, die sie durchaus berechtigen könnten, den mietvertrag dennoch zu kündigen.
das setzt voraus, dass (ggf. auch in den augen eines gerichtes) die fortsetzung des mietverhältnisses dem vermieter nicht weiter zuzumuten ist.
(bsp: der mieter bedroht den vermieter, zahlt wiederholt die miete nicht, beschädigt vorsätzlich die mietsache, usw.)
suchen sie sich anwaltlichen rat.
Geändert von Orion (05.06.2011 um 04:29 Uhr)
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