Reparatur Jalousie
Ich habe einen Mietvertrag vom August 1976. Hiernach habe ich Schönheitsreparaturen bis zu 100,--DM zu bezahlen. Ein weiterer Passus legt wie folgt fest: Der Mieter hat auf eingene Kosten ohne Rücksicht auf Verschulden oder Kostenhöhe die Nachstehenden Mängel durch Ausbesserungen oder Erneuerungen zu beseitigen: Leitungsverstopfungen, Frostschäden, Glasschäden, Schäden an Rolläden oder Jalousien und deren Zubehör.
Nun ist bei mir der Fall eingetreten, daß das Zugband für die linke Seite der Jalousie in unserer Küche gerissen. Die Jalousie ist außen angebracht und die Zugbänder sind durch die Mauer nach innen geleitet. Es ist daher zu erwarten, daß die Reparatur sehr aufwendig und daher kostenintensiv wird.
NUN MEINE FRAGE: BIN ICH AUCH NACH HEUTIGER RECHTSPRECHUNG NOCH VERPFLICHTET DIE VOLLEN KOSTEN ZU TRAGEN?
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